tels bloss stützender psychiatrischer Behandlung sei keine nachhaltige Bearbeitung von deliktrelevanten Risikofaktoren und keine Senkung des Rückfallrisikos zu erwarten. Hierfür sei eine störungs- und deliktorientierte Therapie notwendig. Die Resozialisierungsmassnahmen umfassten insbesondere betreuerische, therapeutische, medizinische, arbeitsagogische sowie pädagogische Interventionen (Merkblatt, a.a.O., S. 5, insbesondere Fussnoten 35 ff.).