Schliesslich ergibt sich die Vorgabe, verwahrten Personen oder Personen im langfristigen Vollzug einer Freiheitsstrafe eine spezialpräventive Behandlung anzubieten, auch aus dem Merkblatt SSED 30.8 der Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone vom 24. März 2023. Dieses sieht jedenfalls für verwahrte Personen und für Personen, die sich seit mehr als 15 Jahren im Vollzug einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe befinden (vgl. Art. 1), den Zugang zu einer therapeutischen Behandlung und zu weiteren Resozialisierungsangeboten vor (Art. 10).