(Urteil des EGMR vom 9. Juli 2013 in Sachen Vinter und andere gegen Vereinigtes Königsreich, Ziff. 105 ff.; dazu auch URWYLER, a.a.O., S. 755 f.; LUKAS STAFFLER, Hoffnung auf Freiheit, ZStrR 140/2022, S. 438 f.). In einem weiteren Urteil in Sachen Murray gegen die Niederlande vom 26. April 2016, Ziff. 103, hielt der EGMR fest, Personen im Vollzug einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe müssten effektiv in die Lage versetzt werden, solche Fortschritte in Richtung Resozialisierung zu erzielen, die ihnen die realistische Hoffnung eröffneten, eines Tages (bedingt) entlassen zu werden.