ELMAR HABERMEYER, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Auflage 2019, N. 87 zu Art. 64; BENJAMIN F. BRÄGGER, Der Verwahrungsvollzug in der Schweiz im Lichte der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte und des deutschen Bundesverfassungsgerichts, in: QUELOZ et. al. [Hrsg.], Überwachung und Strafen: Neuere Entwicklungen im Justizvollzug, Bern 2018, S. 127; URWYLER, a.a.O., S. 755). In Fällen, wo eine deutliche Reduktion des Rückfallrisikos mehr als fünf Jahre in Anspruch nimmt, entsteht jedoch durch die nachträgliche Bewilligung einer freiwilligen deliktorientierten Therapie kein Widerspruch zum Sachurteil.