1.3. Mit Beschwerdeantwort vom 13. Mai 2025 beantragte das DVI, Generalsekretariat, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid. -5- C. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 17. September 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: