2. Eventualiter: Es sei ein Gutachten über die Frage zu erstellen, ob der Beschwerdeführer behandlungswillig und behandlungsfähig im Hinblick auf eine rückfallpräventive freiwillige Behandlung sämtlicher Delikte vom 21. Dezember 2015 (Fokalgutachten) ist. 3. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Ausserdem stellte er folgende Verfahrensanträge: 1. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und -vertre- tung zu bewilligen. 2. Es sei der unterzeichnende Anwalt als unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen.