A. 1. 1.1. A._____ verschaffte sich am Morgen des 21. Dezember 2015 in Q._____ mittels einer Täuschung Zugang zu dem in seiner Nachbarschaft gelegenen Wohnhaus der Opferfamilie, wo er die Mutter der Nachbarsfamilie, ihre beiden Söhne sowie die Freundin des älteren Sohnes in seine Gewalt brachte, fesselte und knebelte. Alsdann erpresste er die Mutter, bei der Bank Geld abzuheben. Nach ihrer Rückkehr und erneuten Fesselung nötigte er den jüngeren Sohn zu verschiedenen sexuellen Handlungen, von denen er mit seinem Mobiltelefon Fotografien und Filmaufnahmen erstellte.