3. Die Beschwerdeführer werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, dem Beschwerdegegner die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 6'600.00 zu ersetzen. 4. Die Beschwerdeführer werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, dem Gemeinderat der Stadt Q._____ die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'125.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführer (Vertreter) den Beschwerdegegner (Vertreter) den Gemeinderat der Stadt Q._____ (Vertreter) das BVU, Rechtsabteilung das Bundesamt für Umwelt BAFU - 21 - Mitteilung an: den Regierungsrat