Plan Nr. A103, "Fassaden", 1:100, vom 25.02.2021), also deutlich mehr als der erforderliche Grenzabstand. Ab dem gewachsenen Terrain bis zum höchsten Punkt des Liftaufbaus (d.h. inkl. Attikageschosshöhe) beträgt die Höhe bei der Ostfassade ca. 7.90 m (vgl. Plan Nr. A103, "Fassaden", 1:100, vom 25.02.2021) – wobei diesbezüglich zum Vergleich auf die in der WA geltende Firsthöhe von 12 m hinzuweisen ist.