ferner: Beschwerdeantwort Beschwerdegegner, S. 10). Unter Anrechnung der Absturzsicherung weist die Terrasse des Attikageschosses gegen Osten eine maximale Höhe von 6.60 m auf (Plan Nr. A103, "Fassaden", 1:100, vom 25.02.2021, siehe § 12 Abs. 1 sowie § 16a ABauV), dies bei einer zulässigen Gebäudehöhe von 7 m. Der Abstand zur Parzelle Nr. ccc beträgt im betreffenden Bereich 6.50 m (Plan Nr. A101 "Grundriss EG, -1. UG", 1:100, vom 17.12.2020).