Ein Schattendiagramm sei nicht erforderlich. Dies umso mehr, als die Beschattungsregeln, insbesondere die Zwei-Stun- den-Regel heute erheblich an Bedeutung verloren hätten, weil die derzeitigen technischen Möglichkeiten zur Regulierung der raumklimatischen Gegebenheiten früher noch nicht verfügbar gewesen seien (vgl. angefochtener Entscheid, S. 13). Der Gemeinderat teilt auch in diesem Punkt die Auffassung der Vorinstanz (vgl. Beschwerdeantwort Gemeinderat, S. 6 f.; ferner Vorakten, act. 11 f.).