SAR 781.200]) über weitergehende bzw. konkretisierende Massnahmen (wie z.B. Modalitäten zur Benutzung der Storen, Dimmen der Beleuchtung etc.) befunden werden. Hinzuweisen gilt allerdings - 13 - bereits hier, dass in einer Wohnzone kein Anspruch auf absolute Dunkelheit besteht. Wer in einer Wohnzone wohnt, muss Immissionen, welche durch eine übliche Wohnnutzung eines entsprechenden Gebäudes entstehen, bis zu einem gewissen Grad hinnehmen.