Die Einteilung in drei Sensitivitätsstufen erfolgt auf der Basis der Umgebungszonen (hoch = 2 [nicht besiedelte Gebiete {z.B. schützenswerte Naturräume}, besonders lichtsensible Lebensräume und lokale Vorkommen von nachtaktiven Tieren]; mittel = 1 [ländliche Gebiete, dünne oder mässige Besiedlung {z.B. Siedlungsrand}, reine Wohngebiete mit nahe gelegenen Wohnräumen] und tief = 0 [städtische Gebiete, dicht bebaute Agglomeration, Geschäftszentren, Mischzonen {Wohn- und Gewerbezonen}]). Gestützt auf diese Grundlagen ist bei der Umgebung des Vorhabens, welches in der mit Wohnhäusern bebauten WA verwirklicht werden soll (oben Erw. II/2), von einer mittleren Sensitivität auszugehen.