Das nach aussen dringende Licht der Innenbeleuchtung des Gebäudes ist mit Blick auf diese Einteilung als geringe Emission einzustufen. Zwar trifft es zu, dass die Fensterflächen des Treppenhauses und des verglasten Liftschachts für ein Einfamilienhaus eher grosszügig sind. Die Konstellation ist jedoch nicht vergleichbar mit Innenbeleuchtungen von grösseren Industrieund Gewerbebetrieben oder Hochhäusern mit grossen Fensterflächen.