3.1.3. Der Beschwerdegegner erachtet die Vorbringen der Beschwerdeführer als unbegründet. Es bestehe keine rechtliche Grundlage (wie z.B. eine verbindliche Regelung betreffend Maximalmasse für Fenster), welche die Errichtung des Bauprojekts untersagen bzw. eine Projektänderung verlangen würde. Der Beschwerdeführer werde selbstredend Storen einbauen. Auch seien die Fenster nicht übermässig gross und der Lichtschacht sei nicht beleuchtet. Der Lift werde nur bei dessen Benutzung beleuchtet. Die Räumlichkeiten würden nachts im Rahmen des Üblichen beleuchtet.