Die Bauherrschaft sei aber bei ihrer Aussage in ihrer Duplik vom 28. November 2022, wonach sie Storen einbauen werde, zu behaften. Ausserdem habe der Gemeinderat in Ziffer 8.1.2 der Baubewilligung angeordnet, dass die Beleuchtung des Liftschachts mit einer automatischen Steuerung zu versehen sei, welche das Licht nur im Bedarfsfall kurz einschalte.