I. 1. Mit Urteil vom 27. März 2025 hob das Bundesgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 31. Januar 2024 auf und wies die Sache im Sinne der Erwägungen zu neuer Beurteilung an das Verwaltungsgericht zurück (Dis- positiv-Ziffer 2 des Urteils des Bundesgerichts 1C_127/2024, 1C_138/2024 vom 27. März 2025). Prozessual wird das Verfahren dadurch in jenes Stadium zurückversetzt, in dem es sich unmittelbar vor dem ersten Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 31. Januar 2024 befand.