5. Am 30. September 2023 verzichteten die Beschwerdeführer auf eine Replik und verwiesen auf die Ausführungen in der Beschwerde vom 29. Juni 2023. 6. Am 31. Januar 2024 fällte das Verwaltungsgericht folgendes Urteil (WBE.2023.229): 1. In Gutheissung der Beschwerde werden der Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, vom 30. Mai 2023 sowie die Baubewilligung des Gemeinderats der Stadt Q._____ vom 8. August 2022 aufgehoben.