2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 4'000.– sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 1'014.–, -3- insgesamt Fr. 5'014.–, werden A._____ und B._____ in solidarischer Haftung auferlegt. 4. A._____ und B._____ werden verpflichtet, C._____ die im Beschwerdeverfahren entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 5'700.– in solidarischer Haftung zu ersetzen.