II. 1. 1.1. Das MIKA hat die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers widerrufen und ihn aus der Schweiz sowie dem Schengen-Raum weggewiesen, weil das MIKA die Auffassung vertrat, die anlässlich der Anmeldung bei den Einwohnerdiensten Menziken im November 2020 vorgewiesenen Identitätspapiere seien gefälscht und beim Beschwerdeführer handle es sich nicht um einen italienischen Staatsbürger. 1.2. Der Beschwerdeführer rügte, er könne nicht überprüfen, gestützt auf welche Abklärungen das MIKA von gefälschten Identitätspapieren ausgehe. Dies verletze seinen Anspruch auf rechtliches Gehör und führe dazu, dass -5-