C. Mit Eingabe vom 7. April 2025 liess der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) gegen den Einspracheentscheid Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (act. 11 ff.): 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Einspracheentscheid des Rechtsdienst des Amts für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA) vom 5. März 2025 vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei die Nichtigkeit der Verfügung vom 6. Dezember 2024 festzustellen und dem Beschwerdeführer sei die Aufenthaltsbewilligung in der Folge zu belassen und von einer Wegweisung aus der Schweiz sei abzusehen.