1. Die am 30. November 2025 ablaufende Aufenthaltsbewilligung von B._____ wird widerrufen und der Genannte wird aus der Schweiz sowie dem Schengen-Raum weggewiesen. 2. B._____ hat die Schweiz und den Schengen-Raum spätestens 60 Tage nach Rechtskraft dieser Verfügung zu verlassen. Er ist zur Weiterreise in den Herkunftsstaat oder in einen weiteren Staat ausserhalb des Schengen-Raumes, welcher ihn aufnimmt, verpflichtet. Nach Ablauf der Ausreisefrist kann die Wegweisung zwangsweise vollzogen werden. 3. [Kosten]