2.2. Zu den Verlustscheinen wird in der Beschwerde mehrfach ausgeführt, dass es sich immer wieder um die gleichen Verlustscheine gehandelt habe, diese nicht addiert werden dürften und auf die Verlustscheine nicht abgestellt werden dürfe. Zudem wird ein Betreibungsregisterauszug des Regionalen Betreibungsamtes Kleindöttingen vom 13. März 2025 ins Recht gelegt, gemäss welchem gegen den Beschwerdeführer 57 Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 94'603.50 verzeichnet sind.