Ist der Schuldner an einen neuen Wohnort gezogen und stammt der erneut in Betreibung gesetzte Verlustschein vom früheren Wohnort, wird das früher zuständige Betreibungsamt orientiert und der alte Verlustschein nach Abschluss des Verfahrens gelöscht bzw. das entsprechende Verlustscheinregister bereinigt. Nach dem Gesagten erhellt, dass nicht zu beanstanden ist, wenn das MIKA neben dem Betreibungsregisterauszug des aktuellen Wohnortes sämtliche Betreibungsregisterauszüge früherer Wohnorte einfordert, die offenen Betreibungen und sämtliche Verlustscheinforderungen addiert und hieraus auf die Gesamtverschuldung einer