1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Einspracheentscheid des Rechtsdienst des Amts für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA) vom 3. März 2025 vollumfänglich aufzuheben, das MIKA sei anzuweisen -3- die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers zu verlängern und von einer Wegweisung aus der Schweiz sei abzusehen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.