A. Der Beschwerdeführer heiratete am 19. April 2022 in Serbien eine in der Schweiz niederlassungsberechtigte kroatische Staatsangehörige, reiste am 7. August 2022 in die Schweiz ein und erhielt im Kanton Aargau am 28. August 2022 eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, welche letztmals bis zum 30. November 2026 verlängert wurde (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 60, 65). Nachdem die Gemeinde Q._____ dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 2. Mai 2024 die Trennung des Ehepaares per 6. März 2024 gemeldet und das Bezirksgericht Q.___