Ferner scheint bei der Vollstreckbarerklärung der taiwanesischen Strafe in der Schweiz nicht alles korrekt vonstattengegangen zu sein, mit der Folge, dass die taiwanesische Haftstrafe in ihrer gesamten für hiesige Verhältnisse übermässigen Länge übernommen und mit Urteil des Bezirksgerichts T._____ vom 10. November 2021 (Vorakten, act. 02 001–008) für vollstreckbar erklärt wurde. Gemäss Art. 105 IRSG unterrichtet das Exequaturgericht den Verurteilten über das Verfahren, hört ihn und seinen Rechtsbeistand zur Sache an und entscheidet dann über die Vollstreckung.