Erschwerend sei hinzugekommen, dass der Beschwerdeführer sozial isoliert gewesen sei, weil er sich mangels Sprachkenntnissen nicht mit Mitinsassen habe unterhalten können. Ein Austausch mit anderen europäischen Gefangenen sei nur minutenweise, etwa in WC- Pausen, möglich gewesen. Diese Darstellung deckt sich mit derjenigen in - 17 -