SB120041-O/U/eh]; die Urteile des Obergerichts des Kantons Bern SK 22 446 vom 2. März 2023 und SK 20 188 vom 10. November 2020; das Urteil des Kantonsgerichts Freiburg vom 26. Januar 2021), wobei anzufügen ist, dass dem Beschwerdeführer in Taiwan ohne Geständnis sogar die Todesstrafe gedroht hätte (Vorakten, act. 14 008). Nach Schweizer Recht wäre dagegen eine ordentliche bedingte Entlassung nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe bereits nach 40 Monaten denkbar gewesen. Die zwölf Jahre effektive Strafdauer bei einer ordentlichen bedingten Entlassung nach zwei Dritteln der taiwanesischen Haftstrafe sind zwischen drei und vier Mal so lang.