5.2. Eine ordentliche bedingte Entlassung des Beschwerdeführers erst nach zwei Dritteln seiner von den taiwanesischen Gerichten verhängten Freiheitsstrafe von 18 Jahren würde zu einer effektiven Strafdauer von zwölf Jahren (vom 16. Januar 2015 bis 15. Januar 2027) führen. Derweil hätte der Beschwerdeführer bei einer Fortführung des Strafvollzugs in Taiwan gemäss Art.