Derweil hatte die Konkordatskonferenz über die Planung im Strafvollzugswesen der Nordwest- und Innerschweiz in der Vernehmlassung dafür plädiert, dass die bedingte Entlassung in Anpassung zum europäischen Umfeld nach der Hälfte der Strafe erfolgen sollte und auf eine unglückliche Doppellösung, die Ungleichheiten schaffe, zu verzichten sei (Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über die Vorentwürfe der Expertenkom- - 12 -