Das Exequaturgericht hätte somit auf eine ordre- public-Widrigkeit erkennen müssen. In der Folge hätte das BJ Taiwan die Übernahme der Strafverfolgung vorschlagen müssen, was eine Herabsetzung der Haftstrafe auf ein zulässiges Mass erlaubt hätte, wenn die Behörden ihren Informationspflichten gegenüber dem Beschwerdeführer nachgekommen wären. Von den festgestellten Verfahrensmängeln sei der Beschwerdeführer unmittelbar und persönlich betroffen, indem er die Konsequenzen zu tragen habe.