Nun, da aufgrund seiner Interventionen ein solches vorliege, sei künftig auszuschliessen, dass ein Schweizer Staatsangehöriger in eine vergleichbare Situation geraten könnte und mehrere Jahre Haft in Taiwan erdulden müsse. Dieser Ausnahmesituation sei angemessen Rechnung zu tragen, ohne dass deswegen zu befürchten wäre, die bedingte Entlassung nach der Strafhälfte könnte zum Normalfall werden. -9-