Was die Voraussetzungen für eine ordentliche bedingte Entlassung anbelange, stehe das Verhalten des Beschwerdeführers im Vollzug einer solchen nicht per se entgegen. Im Vollzugsbericht vom 15. November 2024 führe die JVA Witzwil aus, dass der Schritt in ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben nach der langen Haftzeit eine Herausforderung sein werde. Dem Beschwerdeführer sei es jedoch erstaunlich gut gelungen, die teils schwierigen Haftbedingungen in Taiwan zu überstehen und er könne auf die vor seiner Verhaftung für längere Zeit bestehende konstruktive Lebensgestaltung sowie auf die Berufserfahrung im IT-Bereich und in anderen Tätigkeitsbereichen zurückgreifen.