Gründe wie ein offensichtliches Fehlurteil fielen demnach nicht in Betracht. Als denkbare Gründe würden ein irreversibler Krankheitsverlauf des Inhaftierten mit nur noch kurzer Lebenserwartung oder die spontane Teilnahme an einem sehr gefährlichen Einsatz im Rahmen einer Katastrophenhilfe erwähnt.