C. 1. Dagegen erhob A._____ am 3. April 2025 Beschwerde beim Verwaltungsgericht, mit den Anträgen: 1. Auf diese Beschwerde sei einzutreten. 2. Die Verfügung vom 3. März 2025 der Sektion Vollzugsdienste und Bewährungshilfe des Kantons Aargau sei aufzuheben. -4- 3. Der Beschwerdeführer sei ausserordentlich bedingt zu entlassen. 4. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.