3. Mit schriftlicher Stellungnahme seiner Rechtsvertreterinnen vom 13. Dezember 2024 hielt A._____ an seinem Begehren um bedingte Entlassung fest und verlangte vom AJV eine beschwerdefähige Verfügung. 4. Am 3. März 2025 erliess das AJV, Sektion Vollzugsdienste und Bewährungshilfe, die folgende Verfügung: 1. Das Gesuch von A._____ bzw. seinen Rechtsvertreterinnen vom 8. Oktober 2024 wird abgewiesen. 2. Die bedingte Entlassung wird von Amtes wegen per 2/3-Termin erneut geprüft. 3. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt. 4. [Zustellung]