Anschliessend wurde er in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg, Zentralgefängnis, inhaftiert und von dort am 29. November 2022 in die JVA Witzwil, Gampelen, verlegt, wo er seine Strafe im offenen Normalvollzug verbüsste. Seit 15. Januar 2025 wird die Freiheitsstrafe in der Form des Arbeitsexternats vollzogen und A._____ geht einer Erwerbstätigkeit in S._____ nach, die es ihm ermöglicht, einen Teil der Vollzugskosten zu übernehmen. -3-