3. Im Hinblick auf die bevorstehende Überstellung erklärte das Bezirksgericht T._____ die Urteile des Bezirksgerichts Taipeh und des Obersten Gerichtshofes von Taiwan mit Urteil vom 10. November 2021 als in der Schweiz vollstreckbar, unter Anrechnung der in Taiwan ausgestandenen Haft an die Reststrafe. Am 30. August 2022 fand die Übergabe von A._____ an die Schweizerischen Behörden am Flughafen von Taipeh statt. Anschliessend wurde er in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg, Zentralgefängnis, inhaftiert und von dort am 29. November 2022 in die JVA Witzwil, Gampelen, verlegt, wo er seine Strafe im offenen Normalvollzug verbüsste.