richts zur Streitentscheidung (im Klageverfahren) fällt dabei § 60 lit. c VRPG in Betracht. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung handelt es sich bei Streitigkeiten, mit denen ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird (beispielsweise indem mit der Klärung der Eigentumsverhältnisse an einer Strasse die Kostenpflicht für den Strassenunterhalt abgewendet werden soll), um vermögensrechtliche Streitigkeiten (vgl. BGE 142 III 145, Erw. 6.1; 139 II 404, Erw. 12.1; Urteil des Bundesgerichts 2C_747/2021 vom 30. März 2023, Erw.