Hätte die Gemeinde Windisch keinerlei Interesse am Weiterbetrieb der Brücke unter ihrer Strassenhoheit gehabt, hätte sie dies nach Treu und Glauben spätestens im Vorfeld der Sanierung deutlich zum Ausdruck bringen müssen, so dass die Differenzen vor der Sanierung hätten geklärt und/oder Alternativen zur Sanierung hätten geprüft werden können (Stilllegung, Redimensionierung u.a.). Demnach ist darauf abzustellen, dass die Strassenhoheit über die Habsburgbrücke durch den Netzentlassungsbeschluss und die spätere Sanierung der Brücke auf Kosten des Kantons und im Einverständnis der Gemeinde Windisch auf diese übergegangen ist.