Für diesen Entscheid benötigt es keinen Gemeinderatsentscheid, da der Grosse Rat bereits mit der Botschaft die Übernahme des Objekts beschlossen hat."). Hätte die Gemeinde Windisch keinerlei Interesse am Weiterbetrieb der Brücke unter ihrer Strassenhoheit gehabt, hätte sie dies nach Treu und Glauben spätestens im Vorfeld der Sanierung deutlich zum Ausdruck bringen müssen, so dass die Differenzen vor der Sanierung hätten geklärt und/oder Alternativen zur Sanierung hätten geprüft werden können (Stilllegung, Redimensionierung u.a.).