Anders lässt sich das Protokoll der Sitzung (Vorakten, act. 69) nicht interpretieren ("Die Zustimmung von Seiten der Gemeinde Windisch soll mit der Übernahme des Objekts erfolgen. Für diesen Entscheid benötigt es keinen Gemeinderatsentscheid, da der Grosse Rat bereits mit der Botschaft die Übernahme des Objekts beschlossen hat.").