Unter Strassenhoheit im Allgemeinen wird die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz verstanden, welche dem Staat die Befugnis gibt, über den Bau, den Unterhalt und die Benützung der Strasse allgemeine Rechtsvorschriften aufzustellen und diese alsdann anzuwenden. Dem Träger der Strassenho- - 10 -