2.2. Zumindest bis zur Entlassung der K 401 Habsburgstrasse auf dem Streckenabschnitt zwischen Waldrand und K 118 (entsprechend der durchgekreuzten Linie auf dem nachfolgend abgebildeten Planausschnitt aus der Botschaft SWU Brugg) aus dem Kantonsstrassennetz mit Grossratsbeschluss vom 5. März 2013 (GRB 2013-2344, Ziff. 4) stand die Habsburgbrücke als Bestandteil jenes Strassenstücks aufgrund der Regelung in § 81 Abs. 1 BauG demnach im Eigentum des Kantons. Dabei fielen das Eigentum am Bauwerk und am Bauwerks- bzw. Strassengrundstück, das als Teil der Parzelle Nr. 1742 Windisch im Eigentum der SBB steht, auseinander. Das sachenrechtliche Akzessionsprinzip (Art.