8. An der Sitzung vom 8. August 2022 stimmte der Gemeinderat der Übernahme der Habsburgstrasse und des Süssbachdurchlasses (Kunstbaute B-252) zu. Die Übernahme der Habsburgbrücke lehnte er hingegen (weiterhin) ab. In einem Schreiben vom 26. September 2023 an das BVU, Rechtsabteilung, begründete der Gemeinderat seine diesbezügliche Haltung. 9. Weil in der Folge zwischen dem BVU und dem Gemeinderat in dieser Frage keine Einigung zustande kam, beantragte das BVU, Rechtsabteilung, beim Regierungsrat die Feststellung, dass die Gemeinde Windisch Eigentümerin der Habsburgbrücke ist und ihr die Pflicht zu deren Unterhalt obliegt.