Darin wurde neben der Süssbachbrücke auch die Habsburgbrücke zum Bestandteil der Habsburgstrasse erklärt, die mit der Abtretung der Strasse ins Eigentum der Gemeinde übergehe. Der Gemeinderat unterzeichnete diesen Vereinbarungsentwurf nicht, sondern erst viel später (am 3. März 2025) eine bereinigte Fassung, in welcher die Habsburgbrücke vom Vereinbarungsgegenstand ausgenommen wurde.