4. Diese Haltung nahm der Gemeinderat auch fortan ein, obwohl an einer Besprechung vom 21. März 2019 zwischen dem BVU, Abteilung Tiefbau, und dem Bereichsleiter Tiefbau und Verkehr der Abteilung Planung und Bau der Gemeinde Windisch offenbar vereinbart wurde, dass die Habsburgbrücke nach der "Bereinigung der Grenzmutation" im Grundbuch ins Eigentum der Gemeinde Windisch überschrieben wird, was der kommunale Bereichsleiter in einem Antwortschreiben vom 4. April 2019 auf das Schreiben der -3- kantonalen Abteilung Tiefbau vom 22. März 2019 mit dem darin beschriebenen Gesprächsinhalt der Sitzung vom 21. März 2019 bestätigte.