A. 1. In seiner Botschaft vom 7. November 2012 zur Südwestumfahrung Brugg, 12.281 (nachfolgend: Botschaft SWU Brugg), beantragte der Regierungsrat des Kantons Aargau dem Grossen Rat unter anderem die Anpassung des Kantonsstrassennetzes. Die Habsburgstrasse als Teil der damals bestehenden K 401 sollte auf dem Streckenabschnitt vom Waldrand bis zur K 118 aus dem Kantonsstrassennetz entlassen und an die Standortgemeinde Windisch abgetreten werden, mit Übergang des Eigentums an der Strasse, samt allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Als Bedingung für die Übertragung der Strasse ins Gemeindeeigentum wurde festgehalten, dass diese in einem instand gestellten Zustand übergeben