Es ist somit davon auszugehen, dass die Ehefrau und die beiden Kinder mit den Gepflogenheiten im Heimatland bestens vertraut sind. Die Wiedereingliederung im Heimatland dürfte daher, auch angesichts der eher kurzen Aufenthaltsdauer in der Schweiz, ohne grosse Schwierigkeiten möglich sein. Einhergehend mit den vorinstanzlichen Erwägungen, teilen minderjährige Kinder regelmässig das ausländerrechtliche Schicksal des sorge- bzw. betreuungsberechtigten Elternteils und ist ihnen die Rückkehr - 13 -